Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Zusammenfassung
Wir halten es für wichtig, dass jeder unsere Plattformen nutzen kann. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit zu verbessern.
✅ Status: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erfüllt diese Plattform die Anforderungen des vorübergehenden Beschlusses zur digitalen Barrierefreiheit.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Inhalte aller angeschlossenen Plattformen in unserem Netzwerk.
Was ist eine barrierefreie Plattform?
Unser Ziel ist es, dass unsere Plattformen (interaktive Websites) und Anwendungen für möglichst viele Menschen zugänglich sind, auch wenn sie Einschränkungen oder Präferenzen haben. Das bedeutet insbesondere Folgendes:
- Die Plattform ist so gestaltet, dass möglichst viele Menschen die Informationen lesen und verstehen können.
- Die Plattform kann mit jedem Computer, Tablet oder Smartphone bedient und genutzt werden, also auch von Personen mit angepasster Hardware.
- Wir streben an, mindestens die internationalen Barrierefreiheitsanforderungen, WCAG 2.1 Level B (Web Content Accessibility Guidelines), zu erfüllen.
Probleme mit der Barrierefreiheit melden
Hast du Probleme mit einer Seite? Fragen, Anmerkungen oder Ideen? Nimm Kontakt mit uns auf, wir helfen dir gerne!
Untersuchung zur Barrierefreiheit und Begründung
Wir lassen die Plattform regelmäßig von unabhängigen Experten auf Barrierefreiheit prüfen und beheben gefundene Mängel nachhaltig.
Letzte Untersuchung
Datum: April 2024
Durchgeführt von: Cardan Technobility
Verwendeter Standard / angewandte Norm: EN 301 549 / WCAG 2.1
Ergebnis: Die Plattform erfüllt den vorübergehenden Beschluss zur digitalen Barrierefreiheit der Regierung, WCAG 2.1 Level B.
- Während der Untersuchung wurden Abweichungen vom Barrierefreiheitsstandard WCAG 2.1 Level AA festgestellt.
- Ein Teil dieser Abweichungen wurde sofort nachhaltig behoben (Softwareanpassung).
Die übrigen Abweichungen sind in den Fahrplan zur digitalen Barrierefreiheit für die kommenden Jahre eingeplant. - Wir bieten allen, die Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Plattform haben, selbstverständlich eine passende Alternative an. Du kannst dich dafür an unseren Helpdesk wenden.
- Aufgrund der Untersuchungsergebnisse erklären wir, dass die Plattform den vorübergehenden Beschluss zur digitalen Barrierefreiheit erfüllt. Das erreichte Niveau wurde seit der Gründung im Jahr 2011 beibehalten: WCAG 2.1 Level B (teilweise erfüllt).
Inhalt, der nicht unter den Beschluss fällt
Dieser Beschluss ist nicht anwendbar auf folgende Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen:
a. Bürodateiformate, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, solche Inhalte sind für aktive Verwaltungsprozesse erforderlich, die mit den Aufgaben der betreffenden Behörde verbunden sind;
b. vorab aufgezeichnete, zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden;
c. live ausgestrahlte, zeitbasierte Medien;
d. Online-Karten und Online-Kartendienste, sofern wesentliche Informationen auf Navigationskarten in zugänglicher digitaler Form bereitgestellt werden;
e. Inhalte von Dritten, die nicht von der betreffenden Behörde finanziert oder entwickelt werden und auch nicht unter deren Verantwortung fallen;
f. Reproduktionen von Objekten aus Kulturerbestudien, die aus Gründen der Erhaltung, Authentizität oder des Fehlens automatisierter und kosteneffizienter Lösungen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit nicht vollständig zugänglich gemacht werden können;
g. Inhalte, die ausschließlich für eine geschlossene Benutzergruppe verfügbar sind und die vor dem 23. September 2019 veröffentlicht wurden, bis die betreffende Website umfassend überarbeitet wird;
h. Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen, die für aktive Verwaltungsprozesse nicht notwendig sind und die nach dem 23. September 2019 nicht angepasst werden.